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Gutachten aus steuerlichen Anlässen

Gutachten aus steuerlichen Anlässen können höchst unterschiedliche Ziele verfolgen, sollten jedoch stets professionell, aussagekräftig und zudem gerichtsfest sein, um eventuelle Streitigkeiten von vornherein zu beseitigen. Bekannte Beispiele sind:

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i. S. d. § 198 BewG

Nachweis des Erfüllens der Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (auch bekannt als Restnutzungsdauergutachten)

Diese Gutachten sind unter Umständen ein geeignetes Mittel, um tatsächlich steuerlich vorteilhaftere Umstände nachzuweisen.

Um eine möglichst hohe Plausibilität gegenüber den Finanzbehörden zu gewährleisten, biete ich diese spezielle Art von Gutachten ausschließlich nach vorheriger Einschätzung der Realisierbarkeit und persönlicher Besichtigung des Objektes an. 

Bei Fragen zur Thematik sprechen Sie mich gern an.

von der IHK Erfurt ö.b.u.v. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Dozent bei

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Mitglied im

Gutachterausschuss

Bekannt aus

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