

Gutachten aus steuerlichen Anlässen
Gutachten aus steuerlichen Anlässen können höchst unterschiedliche Ziele verfolgen, sollten jedoch stets professionell, aussagekräftig und zudem gerichtsfest sein, um eventuelle Streitigkeiten von vornherein zu beseitigen. Bekannte Beispiele sind:
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i. S. d. § 198 BewG
Nachweis des Erfüllens der Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (auch bekannt als Restnutzungsdauergutachten)
Diese Gutachten sind unter Umständen ein geeignetes Mittel, um tatsächlich steuerlich vorteilhaftere Umstände nachzuweisen.
Um eine möglichst hohe Plausibilität gegenüber den Finanzbehörden zu gewährleisten, biete ich diese spezielle Art von Gutachten ausschließlich nach vorheriger Einschätzung der Realisierbarkeit und persönlicher Besichtigung des Objektes an.
Bei Fragen zur Thematik sprechen Sie mich gern an.