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FAQ
Wofür steht Kaiser|Wertermittlung?
Kaiser|Wertermittlung ist auf die professionelle Bewertung von Immobilien spezialisiert. Im Mittelpunkt stehen nachvollziehbare, objektive und fachgerechte Immobiliengutachten für private, gerichtliche und steuerliche Anlässe. Besonderer Wert wird auf Transparenz, regionale Marktkenntnis und rechtssichere Wertermittlungen gelegt.
Was zeichnet Kaiser|Wertermittlung aus?
Kaiser Wertermittlung verbindet fachliche Qualifikation mit regionaler Marktkenntnis im Bereich Immobilienbewertung in Thüringen und Mitteldeutschland. Bewertet werden sämtliche Immobilienarten.
Für welche Regionen ist Kaiser|Wertermittlung tätig?
Ich bin vorwiegend in Thüringen tätig, unter anderem in Erfurt, Weimar, Jena sowie im Landkreis Sömmerda, im Kyffhäuserkreis und weiteren Regionen Mitteldeutschlands.
Welche Qualifikationen besitzt Tobias Kaiser?
Tobias Kaiser ist von der IHK Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (LF). Er ist zudem Master of Science im Studiengang Immobilienbewertung der Hochschule Anhalt und Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK). An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach hat er einen Lehrauftrag inne.
Er ist Mitglied im:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Sömmerda, des Landkreises Weimarer Land und der kreisfreien Stadt Weimar
Sachverständigenausschuss der IHK Erfurt
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS) - Landesverband Thüringen
Prüfungsausschuss Immobilienfachwirte (IHK) der IHK Erfurt
Können Gutachten von Kaiser|Wertermittlung gegenüber dem Finanzamt oder Gerichten verwendet werden?
Ja, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen meine Gutachten höchste Anerkennung. Ein fachgerecht erstelltes Verkehrswertgutachten kann als Nachweis des tatsächlichen Immobilienwertes gegenüber dem Finanzamt oder dem Gericht dienen, beispielsweise bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung.
Welche Gutachten erstellt Kaiser|Wertermittlung?
Erstellt werden vorrangig Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für private, gerichtliche und steuerliche Zwecke. Häufige Bewertungsanlässe sind Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, Vermögensübersichten und Immobilienverkäufe.
Weiterhin werden gutachterliche Stellungnahmen sowie Restnutzungsdauergutachten erstellt.
Erstellt Kaiser|Wertermittlung Restnutzungsdauergutachten?
Ja, Kaiser|Wertermittlung bietet Gutachten über Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (auch bekannt als Restnutzungsdauergutachten) an.
Diese spezielle Art von Gutachten wird ausschließlich nach vorheriger Einschätzung der Realisierbarkeit und persönlicher Besichtigung des Objektes angeboten.
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