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Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz
2 EStG
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, besser bekannt als Restnutzungsdauergutachten oder kurz RND-Gutachten, sind unter Umständen ein geeignetes Mittel, um die steuerliche Abschreibung (AfA) eines Gebäudes zu erhöhen.
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Um eine möglichst hohe Plausibilität gegenüber den Finanzbehörden zu gewährleisten, biete ich diese spezielle Art von Gutachten ausschließlich nach vorheriger Einschätzung der Realisierbarkeit und persönlicher Besichtigung des Objektes an.
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Bei Fragen zur Thematik sprechen Sie mich gern an.
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